Auf dieser Seite möchten wir auf die wichtigsten Fragen zum Gartenverein eine Antwort geben.
Je nach Bedarf wird der Katalog ständig erweitert
Generell steht es jedem Pächter frei, sich Freunde und Bekannte in den Garten einzuladen und mit ihnen gemeinsam die Freizeit zu verbringen. Eine spezielle Pflicht zur Anmeldung von privaten Feiern beim Vorstand besteht nicht. Grundsätzlich sollte natürlich Ruhestörung und Belästigung der Gartennachbarn dabei ausgeschlossen werden. Am Besten ist es immer, vorher mit seinen Nachbarn zu sprechen. Für Feiern besteht auch die Möglichkeit, unser Vereinsheim zu nutzen. Generell werden Pachtverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Pachtvertrages liegt allein beim Vereinsvorstand. Neue Pachtverträge können generell immer abgeschlossen werden. Neue Pachtverträge beginnen mit dem Tag der Übergabe. Eine Kündigung des Pachtvertrages kann vom Pächter selbst erfolgen und muss schriftlich bis zum 31.08. des laufenden Jahres beim Vorstand angezeigt werden. Wird vom Vorstand die Kündigung bestätigt, bleibt das Pachtverhältnis noch bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen. Bei wiederholten Verstößen gegen den Pachtvertrag kann seitens des Gartenvereins der Pachtvertrag aufgekündigt werden. Bringt jemand sein Kleintier mit in den Garten, sollte dabei sichergestellt sein, dass die Gartennachbarschaft sich nicht belästigt oder gestört fühlt. Gegenseitige Rücksicht ist sicher geboten; mit dem Gartennachbarn reden der beste Weg. Im Vereinsgelände sollten Hunde generell an der Leine geführt werden – es gibt durchaus Mitmenschen, die Angst vor Hunden haben. Freilaufende Haustiere, insbesondere Katzen, dürfen nicht gefüttert werden. Wir möchten aus verständlichen Gründen vermeiden, dass streunende Tiere in der Gartenanlage ausbreiten. Für Fragen zu Tiere im Garten steht Ihnen der Vorstand jederzeit gerne zur Verfügung. Die Abrechnung der Pachtverträge erfolgt jährlich. Auf Wunsch des Pächters können Zahlungen in 4-6 Raten vereinbart werden. bedient. Grundsätzlich ja. Gemeinschaftsstunden dienen dazu, Gemeinschaftsflächen im Gartenverein oder das Vereinsgelände zu pflegen. Gemeinschaftsstunden können ebenso für die Verwirklichung von Vereinsvorhaben genutzt werden. In der Regel wird sich der Vorstand des vereins mit den Mitgliedern abstimmen, wie und wann das Kontignent an Gemeinschaftsstunden genutzt wird. Derzeit sind bei uns im Verein pro Mitglied 13 Stunden / Jahr angesetzt. Mitglieder die aus beruflichen oder privaten Gründen keine Gemeinschaftsstunden leisten können, wird ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 6,00 € pro nichtgeleisteter Stunde abverlangt.
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Kann ich in meinem Garten Gäste einladen ?
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Wie lange muss ich einen Garten pachten ?
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Sind Kleintiere im Garten erlaubt?
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Können Ratenzahlungen bei Pachtverträgen vereinbart werden?
Bei Ratenzahlungen werden Forderungen in der Reihenfolge:
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Gibt es Gemeinschaftsstunden im Gartenverein?
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