Gemeinschaftsstunden im Verein

Satzung
§ 7 (2)  
Das Mitglied mit Garten ist zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit kann ein von der Mitgliederversammlung festgesetzter Betrag erhoben werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der in § 1 Abs. 3 genannten Organisation werden als Gemeinschaftsarbeit anerkannt.  
 MitgliederversammlungBeschlüsse der Mitgliederversammlungen: Jedes Mitglied hat 8 Gemeinschaftsstunden pro Pachtjahr zu leisten. Nichtgeleistete Stunden werden mit 15,00 € / Stunde in Rechnung gestellt
  • Pflege, Werterhaltung und Instandsetzung
    Die Kleingartenanlage muss verwaltet und die gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen instand gehalten, erneuert, verbessert oder erweitert werden.
  • Die Gemeinschaftsarbeiten ergeben sich aus der Natur des Kleingartenpachtvertrages und binden damit jeden Unterpächter ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zum Verein. Zu den Gemeinschaftsarbeiten gehören nicht nur die Anlagen- und Wegepflege und die Arbeiten zu Pflege, Reparatur und Neuanlegen von Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch die Erfordernisse der Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen u. a. m. Prinzipiell sollte gelten: Wer einen Garten nutzen kann, sollte auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen.

Ersatzforderungen