Generell werden Pachtverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Pachtvertrages liegt allein beim Vereinsvorstand.
Neue Pachtverträge können generell immer abgeschlossen werden. Neue Pachtverträge beginnen mit dem Tag der Übergabe.
Eine Kündigung des Pachtvertrages kann vom Pächter selbst erfolgen und muss schriftlich bis zum 31.08. des laufenden Jahres beim Vorstand angezeigt werden. Wird vom Vorstand die Kündigung bestätigt, bleibt das Pachtverhältnis noch bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen.
Bei wiederholten Verstößen gegen den Pachtvertrag kann seitens des Gartenvereins der Pachtvertrag aufgekündigt werden.