Können Ratenzahlungen bei Pachtverträgen vereinbart werden?

Können Ratenzahlungen bei Pachtverträgen vereinbart werden?

Die Abrechnung der Pachtverträge erfolgt jährlich.

Auf Wunsch des Pächters können Zahlungen in 4-6 Raten vereinbart werden.
Bei Ratenzahlungen werden Forderungen in der Reihenfolge:

  1. Verbrauchskosten
  2. Gemeinkosten
  3. Pachtkosten

bedient.