Die Abrechnung der Pachtverträge erfolgt jährlich.
Auf Wunsch des Pächters können Zahlungen in 4-6 Raten vereinbart werden.
Bei Ratenzahlungen werden Forderungen in der Reihenfolge:
- Verbrauchskosten
- Gemeinkosten
- Pachtkosten
bedient.
Die Abrechnung der Pachtverträge erfolgt jährlich.
Auf Wunsch des Pächters können Zahlungen in 4-6 Raten vereinbart werden.
Bei Ratenzahlungen werden Forderungen in der Reihenfolge:
bedient.