Generell steht es jedem Pächter frei, sich Freunde und Bekannte in den Garten einzuladen und mit ihnen gemeinsam die Freizeit zu verbringen. Eine spezielle Pflicht zur Anmeldung von privaten Feiern beim Vorstand besteht nicht.
Grundsätzlich sollte natürlich Ruhestörung und Belästigung der Gartennachbarn dabei ausgeschlossen werden. Am Besten ist es immer, vorher mit seinen Nachbarn zu sprechen.
Für Feiern besteht auch die Möglichkeit, unser Vereinsheim zu nutzen.